VF-Ausbildung 10: Kraftfahrtversicherung
Eins von 11 Themen der online-gestützten, gezielten Vorbereitung auf die IHK Sachkundeprüfung nach § 34d GewO.
Basiswissen zur Sach-/Vermögensversicherung in der Versicherungsvermittlung und -beratung: Die „Kraftfahrtversicherung“ umfasst 4 Versicherungen.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die man anderen Verkehrsteilnehmern zufügt
- Fahrzeugversicherung (Voll-/Teilkaskoversicherung): Schützt vor Schäden am eigenen Fahrzeug (selbstverschuldet, Naturgewalten, Diebstahl etc.)
- Fahrerunfallversicherung: Deckt Unfälle ab, die dem Fahrer während der Nutzung des Fahrzeugs zustoßen.
- Autoschutzbrief: Servicepaket, das Autofahrern zusätzlichen Schutz und Unterstützung bei Pannen, Unfällen oder anderen Notfällen bietet.
Zugrundegelegt ist das Bedingungswerk Proximus 5.
- Einführung
- Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung
- Leistungsumfang der Fahrzeugversicherung
- Leistungsumfang der Fahrerschutzversicherung
- Leistungsumfang des Autoschutzbriefes
- Beitragsermittlung
- Antragsaufnahme
- Beginn des Versicherungsschutzes
- Obliegenheiten
- Versicherungsfall
- Besonderheiten
Teilnehmer an der IHK-Qualifizierung nach § 34d GewO