Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
Basiswissen zur Vorsorge in der Versicherungsvermittlung und -beratung:
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Vorsorge als zweite Säule im System der Alterssicherung in Deutschland.
- Den Begriff “betriebliche Altersversorgung” beschreiben
- Personenkreis für die Geltung des Betriebsrentengesetzes kennen
- Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung herausstellen
- Bedeutung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der bAV kennen
- Gesetzliche Unverfallbarkeit erläutern
- Regelungen bei vorzeitigem Ausscheiden kennen
- Auswirkungen bei der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersleistung beschreiben
- Auswirkungen auf die bAV bei Insolvenz des Arbeitgebers schildern
- Die fünf Durchführungswege benennen
- Direktversicherung und Pensionskasse definieren
- Regelungen hinsichtlich des Bezugsrechts schildern
- Beleihungs- und Abtretungsmöglichkeiten kennen
- Fördermöglichkeiten von bAV-Beiträgen darstellen
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG erläutern
- Förderung nach AVmG (Zulagen/Sonderausgaben nach § 10a EStG) kennen
- Pauschalversteuerung nach § 40b Abs. 1 EStG a.F. erörtern
- Steuerliche Behandlung der Leistungen beschreiben
- Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge darstellen
- Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen erläutern
- Grundlagen: Definition, Berechtigter Personenkreis, Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, Gleichbehandlung, Unverfallbarkeit, Vorzeitiges Ausscheiden, Vorzeitige Altersleistung, Insolvenz des Arbeitgebers
- Grundzüge der Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse
- Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
- Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
Zugrundegelegt ist das Bedingungswerk Proximus 5.
- Vermittler*innen und Berater*innen, die Sach- und Fachkompetenz im Versicherungsvertrieb erwerben oder vertiefen wollen
- Teilnehmer an der IHK-Qualifizierung nach § 34d GewO
Selbstlerneinheit / WBT mit Wissensüberprüfung anhand von Übungen und Testfragen sowie einer Lernerfolgskontrolle durch einen bewerteten Test