Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung

Typ Web Based Training
IDD
1:30
Std.

Basiswissen zur Vorsorge in der Versicherungsvermittlung und -beratung:

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Vorsorge als zweite Säule im System der Alterssicherung in Deutschland.

  • Den Begriff “betriebliche Altersversorgung” beschreiben
  • Personenkreis für die Geltung des Betriebsrentengesetzes kennen
  • Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung herausstellen
  • Bedeutung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der bAV kennen
  • Gesetzliche Unverfallbarkeit erläutern
  • Regelungen bei vorzeitigem Ausscheiden kennen
  • Auswirkungen bei der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersleistung beschreiben
  • Auswirkungen auf die bAV bei Insolvenz des Arbeitgebers schildern
  • Die fünf Durchführungswege benennen
  • Direktversicherung und Pensionskasse definieren
  • Regelungen hinsichtlich des Bezugsrechts schildern
  • Beleihungs- und Abtretungsmöglichkeiten kennen
  • Fördermöglichkeiten von bAV-Beiträgen darstellen
    • Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG erläutern
    • Förderung nach AVmG (Zulagen/Sonderausgaben nach § 10a EStG) kennen
    • Pauschalversteuerung nach § 40b Abs. 1 EStG a.F. erörtern
  • Steuerliche Behandlung der Leistungen beschreiben
  • Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge darstellen
  • Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen erläutern
  • Grundlagen: Definition, Berechtigter Personenkreis, Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, Gleichbehandlung, Unverfallbarkeit, Vorzeitiges Ausscheiden, Vorzeitige Altersleistung, Insolvenz des Arbeitgebers
  • Grundzüge der Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse
  • Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
  • Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und Leistungen

Zugrundegelegt ist das Bedingungswerk Proximus 5.

  • Vermittler*innen und Berater*innen, die Sach- und Fachkompetenz im Versicherungsvertrieb erwerben oder vertiefen wollen
  • Teilnehmer an der IHK-Qualifizierung nach § 34d GewO
Selbstlerneinheit / WBT mit Wissensüberprüfung anhand von Übungen und Testfragen sowie einer Lernerfolgskontrolle durch einen bewerteten Test

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